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Presse-Information
Missbrauch des Patentwesens bedroht den innovativen Mittelstand
Interessenverbände der mittelständischen Industrie fordern Einschreiten gegen den Missbrauch des Patentsystems. Mit Rechts- und Patentanwälten diskutierten Unternehmer die Fehler des Patentwesens. Am Tag der Wirtschaft, veranstaltet vom BVMW (Bundesverband mittelständische Wirtschaft e.V.), stand die zunehmende Erteilung zweifelhafter und unzulässiger Patente in der Kritik. Verbesserungen des Patentrechts sollen diese „Patentflut“ eindämmen und Rechtssicherheit für die innovative Wirtschaft schaffen.
Düsseldorf, Bodenheim 20. Mai 2008.
„Das Patentwesen wird zunehmend missbraucht, offenbart Ungerechtigkeiten und schadet damit der Wirtschaft und Gesellschaft“. Mit dieser These startete der Workshop „Patentsystem Quo Vadis?“, den der patentverein.de e.V. auf dem von rund 4.000 Teilnehmern besuchten Tag der Wirtschaft des BVMW veranstaltet hat.
Dr. Heiner Flocke, Vorstand von patentverein.de e.V. (Industrie-Fachverband Motor, Sensor, Automation) eröffnete die Diskussion und kritisierte die „europaweit zunehmende Patentflut auf niedrigem Qualitätsniveau“. Grundübel sei die Erteilungspraxis der Patentämter. Dabei zitierte er die Studie des wissenschaftlichen Beirats des Wirtschaftsministeriums (Federführung: Prof. Dietmar Harhoff, Ph.D), in der „eine sorgfältigere Prüfung der von den Anmeldern beantragten Rechte“ gefordert wird (Publikationen des BMWi). Auch die Präsidentin des europäischen Patentamtes (EPA) spreche davon, dass die Patentqualität und die Kriterien für die Patentierbarkeit zu verbessern seien („Raising the Bar“). Aus Sicht von Patentprüfern beim EPA sei es ebenfalls höchste Zeit für Verbesserungen: Tatsächlich haben Prüfer in einem offenen Brief erklärt, dass sie aufgrund quantitativer Vorgaben nicht die erforderliche Qualität bei der Patentprüfung und -erteilung gewährleisten und damit ihrem gesetzlichen Auftrag nicht mehr gerecht werden können.
Laut Dr. Heiner Flocke fördern diese Qualitätsprobleme zusammen mit der in Deutschland festgelegten Trennung zwischen Patentverletzungs- und Einspruchsverfahren den wettbewerbsbeschränkenden Missbrauch von Patenten. Er nannte Beispiele, in denen wegen vermeintlicher Verletzung geurteilt und ohne Aussetzung vollstreckt wurde, obwohl parallel Einspruchs- bzw. Nichtigkeitsverfahren liefen, die teilweise später zur Vernichtung zweifelhafter Patente führten. „Bis zu einer abschließenden gerichtlichen Entscheidung über den Einspruch oder die Nichtigkeitsklage des Beklagten vergehen teilweise Jahre. Die in dieser Zeit eintretenden wirtschaftlichen Schäden können Millionenhöhe erreichen und sind auch durch einen späteren Widerruf des Patents nicht wieder gut zu machen, wenn Innovationen nachhaltig verhindert oder blockiert wurden“, so Dr. Heiner Flocke. Er verlangte daher, dass Verletzungsprozesse bei parallelen Einspruchs- oder Nichtigkeitsverfahren grundsätzlich ausgesetzt werden, da in zunehmendem Maße die Gefahr für Fehlurteile auf Basis ungerechtfertigter und leichtfertiger Patenterteilungen bestehe. Außerdem forderte er verständlichere Patentschriften, welche die technisch gebräuchliche Nomenklatur ohne verallgemeinernde Verklausulierungen enthalten. Reformbedürftig seien auch die Prüfungsvorgaben: „Die Anforderung der Neuheit muss für die Patentierung strenger als bisher ausgelegt werden. Nicht alles, was neu ist, geht in erfinderischer Weise über den Stand der Technik hinaus. Häufig handelt es sich um Weiterentwicklungen, die von Fachleuten aus Bestehendem entwickelt werden. So ist der Dimmer im Backofen zwar neu aber nicht erfinderisch und sollte demnach nicht patentiert werden.“ Bei den Patentämtern, so Dr. Heiner Flocke, müsse ebenfalls der Interessenkonflikt zwischen hohem Qualitätsanspruch und hohen quantitativen Zielen bei Anmeldungen und Patenterteilungen zugunsten der Qualität aufgelöst werden.
Bernd Zipper, Vorsitzender der Interessensgemeinschaft zur Förderung des freien Wettbewerbs Web-to-Print (IGW), bemängelte vor allem die mangelhafte Erfindungshöhe von so genannten Verfahrenspatenten. "Eines dieser einst deutschen Verfahrenspatente wurde von dem US-Unternehmen Vistaprint Technologies erworben und bereits erfolgreich gegen einen deutschen Wettbewerber juristisch eingesetzt - defacto kann nun mit dem erlassenen Urteil eine Marktblockade ausgeübt werden", so Zipper. Das US-Unternehmen, das noch weitere 85 Patente besitzt bzw. deren Patentierung durchsetzen möchte, hat weltweit Verletzungsprozesse angekündigt. Von diesen Prozessen sind vor allem Anwender des Verfahrens "Web-to-Print", der online-gestützten Erzeugung von individuellen Druckvorlagen, betroffen. "Vistaprint ist nicht an einer Lizenzierung interessiert, das hat das Management des Unternehmens deutlich gemacht", so Zipper weiter. "Ein Wahnwitz, vor allem wenn man bedenkt, dass selbst die Bundesdruckerei und andere große Druckanwender, dann Web-to-Print nicht mehr nutzen dürften."
Dem für die IT-Branche tätigen Rechtsanwalt Rasmus Keller geht eine Kritik, die alleine auf die Erfindungshöhe abzielt, nicht weit genug. Er sieht vor allem rechtliche Probleme: „Aufgrund der zunehmenden Erteilung von Softwarepatenten kommt es zu einem Konflikt zwischen den Schutzsystemen des Patent- und Urheberrechts.“ Rasmus Keller stufte die patentrechtlich geschützte Leistung gegenüber der urheberrechtlich geschützten Leistung als geringer und folglich weniger schutzwürdig ein: "Der Inhaber eines Softwarepatentes muss dieses nicht selbst in einer konkreten Software umgesetzt haben. Trotzdem kann er mit diesem Schutzrecht hunderte von Softwareprodukten vom Markt drängen." Deshalb stelle die Patenterteilung einen staatlichen Eingriff in die betroffenen grundrechtlich geschützten Urheberrechte der Softwareautoren dar. Für einen solchen Eingriff fehle es an einer verfassungsrechtlichen Rechtfertigung: "Im Bereich der Software sind die schutzwürdigen Problemlösungen in der Software verborgen. Ein anerkennenswerter Bedarf für einen patentrechtlichen Schutz besteht daher nicht."
Der Kieler Rechtsanwalt und Patentanwalt Dipl.-Oek. Dr. Jan Tönnies plädierte für eine Beschränkung des Patentrechts auf das ökonomisch Vernünftige: "Tatsächlich lässt sich die Notwendigkeit des Patentsystems aus volkswirtschaftlicher Sicht nicht zweifelsfrei begründen. Die Zunahme von Patentanmeldungen als Zeichen für innovativen Fortschritt zu sehen, ist so sinnvoll wie die Zunahme der Inanspruchnahme von Gefängnissen als Erfolg der Kriminalitätsbekämpfung aufzufassen. Leider gibt es heute einen zunehmenden Missbrauch des Patentrechts, mit der Folge, dass Innovationen behindert werden. Durch Reformen muss die tatsächliche Förderung von Innovationen wieder zur Geltung kommen. So sollten Neuerungen, die beispielsweise Schnittstellendefinitionen und Standards darstellen, von der Patentierung ausgeschlossen werden. Die Erteilung von Patenten auf Software und softwarebasierte Geschäftsmethoden muss gestoppt werden."
Kurzporträt patentverein.de e.V. (www.patentverein.de):
Der patentverein.de e.V. arbeitet als Selbsthilfeorganisation der Industrie und unterstützt das Patentwesen in Bemühungen, geforderten Qualitätsansprüchen gerecht zu werden. Die Organisation wendet sich gegen Trivialpatente und gegen den zunehmenden Missbrauch im Patentwesen. patentverein.de arbeitet zusammen mit Erfindern, Anmeldern, Patentämtern, den politischen Stellen und den Medien und appelliert an die Teilnehmer im Patentwesen, ethische Grundsätze umzusetzen. Der Patentverein ist für Patentierungen guter Erfindungen im Sinne des Patentgesetzes und unterstützt seine Mitglieder und insbesondere mittelständische Unternehmen in Patentfragen.
Ansprechpartner für die Presse:
patentverein.de
Dr. Heiner Flocke
Am Kuemmerling 18
55294 Bodenheim
Tel.: 06135/92 92 0

www.patentverein.de
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